Bereits 2018 wurde nach einem zweijährigen Umsetzungszeitraum die heute geltende Datenschutzgrundverordnung wirksam. Und damit auch ihre Strafen und Sanktionen, die sich, besonders verglichen mit dem alten Bundesdatenschutzgesetz, wirklich gewaschen haben. Wir klären auf, welche Sanktionen und Bußgelder Sie aktuell bei Verstößen erwarten, wie Sie diese verhindern und so eine dauerhafte Compliance mit der DSGVO sichern.
In der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind Datenschutz und Datensicherheit verankert. Im Zentrum steht dabei die Stärkung der Betroffenenrechte und damit die Prämisse, dass jeder EU-Bürger selbst über die Freigabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen darf.
Um die Umsetzung der Regelungen durch datenverarbeitende Unternehmen durchzusetzen, hat die DSGVO die Datenschutzaufsichtsbehörden von Anfang an mit angepassten Befugnissen und Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet.
Mit Sanktionen und Strafen haben bei Verstößen gegen die DSGVO all diejenigen Unternehmen zu rechnen, die ihren Sitz in der EU haben oder Daten von in der EU lebenden Personen speichern und verarbeiten.
Seit 2018 werden auch sogenannte Auftragsverarbeiter bei Regelbrüchen belangt. Also solche Unternehmen, die Daten im Auftrag eines anderen Unternehmens übernehmen und verarbeiten.
Für Aufsichtsbehörden hält die Verordnung sowohl einen umfangreichen Maßnahmenkatalog von Amtsbefugnissen sowie die Möglichkeit der Verhängung von Bußgelder und DSGVO Strafen bereit.
Die Befugnisse sind in Artikel 58 DSGVO aufgelistet und schließen Untersuchungs- und Abhilfe-Befugnisse sowie Genehmigungsbefugnisse und sogenannte beratende Befugnisse mit ein.
Beispiele sind:
On top oder an Stelle der genannten Befugnisse können Aufsichtsbehörden bei Verstößen gegen die DSGVO hohe Geldstrafen verhängen.
Diese reichen bis zu einer Obergrenze von 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens, je nachdem welcher Wert höher ist.
Artikel 84 DSGVO gibt dabei als Richtlinie der EU lediglich vor, dass die DSGVO Strafen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen.
Über die genauen Rechtsvorschriften entscheiden die einzelnen Mitgliedstaaten selbst.
Wir zitieren aus der Datenschutzgrundverordnung:
Zur Bemessung der Bußgeld-Sanktionen werden die in Artikel 83 DSGVO genannten allgemeinen Kriterien herangezogen. Das sind:
Bei der Entscheidung über die Verhängung einer Geldbuße und über deren Betrag werden in jedem Einzelfall Befugnisse und Umstände gebührend berücksichtigt, die:
In Artikel 83 Abs. 4 und 5 der DSGVO wird der generelle Bußgeldrahmen bei verschiedenen Verstößen gegen die Verordnung festgelegt.
Um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die Bestimmungen der DSGVO vollständig umsetzt, ist es entscheidend, alle verabschiedeten Regelungen in Ihre Unternehmensprozesse zu integrieren. Dieser erste Schritt ist von großer Bedeutung, da er sicherstellt, dass Ihr Unternehmen die Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen erfüllt und somit vor möglichen Sanktionen geschützt ist.
Im Zuge der Implementierung der DSGVO-Regelungen sollten Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die Vorschriften einzuhalten. Schulungen und Schulungsmaterialien helfen, um das Bewusstsein für Datenschutz und Datensicherheit zu schärfen.
Darüber hinaus sollten Ihre Datenverarbeitungsprozesse transparent und nachvollziehbar sein. Dokumentieren Sie alle Verarbeitungsvorgänge und halten Sie Ihre Datenschutzrichtlinien auf dem neuesten Stand. Durch regelmäßige Überprüfungen und Audits vergewissern Sie sich, dass Ihre Prozesse den Anforderungen der DSGVO entsprechen und keine Verstöße vorliegen.
Identifizieren Sie Schwachstellen in Ihrem System und beheben Sie sie. Ein Experte kann Ihnen dabei helfen, Ihre Datenschutzmaßnahmen kontinuierlich zu optimieren, damit Sie die Anforderungen der DSGVO vollständig erfüllen.
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Was mindestens genauso wichtig ist: Die Einhaltung der DSGVO ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen Ihrer Kunden und Partner zu stärken und den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.
Umfang und Summen der drohenden DSGVO Strafen und Sanktionen sprechen für sich.
Sofern die Implementierung der DSGVO in Ihrem Unternehmen seit Mai 2018 natürlich längst durchgesetzt ist, können die beschriebenen Sanktionen höchstens noch Ihre Konkurrenz treffen.
Für die weitere Einhaltung der DSGVO, die Compliance, sorgt dann Ihre obligate Person als Datenschutzbeauftragte/r.
Nutzen Sie eine datenschutzrechtliche Beratung, um letzte Schwachstellen in Ihrem System beheben, sodass Sie optimal auf die DSGVO vorbereitet sind. Regelmäßige Compliance-Audits und eine sorgfältige Datenpflege sowie Dokumentation der Datenverarbeitungsprozesse sorgen schließlich dafür, dass Sie auch zukünftig keine Sanktionen zu befürchten haben.
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