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WEBINAR® oder Webinar?

 

Warum Sie die Wortmarke Webinar besser in Web Seminar oder Online Schulung ändern sollten

Wird der Begriff Webinar mit der Schreibweise WEBINAR® ohne Zustimmung des Markeninhabers verwendet, kann diese Nutzung abgemahnt werden oder im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Es empfiehlt sich, die eigenen Webseiten zu durchforsten und den Begriff zu ändern. Nützliche Informationen und Vorschläge finden sie in diesem kurzen Beitrag.

Was hat es mit diesem Begriff auf sich?

Der Begriff Webinar setzt sich aus den beiden Wörtern Web und Seminar zusammen. Es ist eine Fortbildung bzw. ein Seminar, das über das Internet abgehalten wird. Schon seit 2003 ist der Begriff eine eingetragene Wortmarke und mit der Schreibweise WEBINAR® als Marke geschützt. 

Wenn Sie also den Begriff Webinar benutzen, sollten Sie darauf achten, dass Sie nicht die Markenbezeichnung in Großbuchstaben versehen mit dem ®-Symbol verwenden. Es sei denn, Sie besitzen hierfür eine Markenlizenz.

Tun dies Anbieter von Online Schulungen dennoch, laufen sie Gefahr, abgemahnt bzw. verwarnt zu werden. Wenn der Verwarnte die Abmahnung ignoriert und nicht eine erforderliche Unterlassungserklärung einreicht, kann der Markeninhaber rechtliche Schritte einleiten. Was wiederum sehr kostspielig sein kann. 

Lesen Sie hier die Stellungnahme von Mark Keller, Inhaber und Lizenzgeber der Marke WEBINAR® 

Welche Alternativen gibt es?

Markenschutz bezieht sich nicht auf die rein private, sondern immer auf die gewerbliche Nutzung. Deshalb sollten Sie die Bezeichnungen auf Ihren Unternehmensseiten, wenn Sie ein Abmahnrisiko zu 100 Prozent ausschließen wollen, durch Alternativen ersetzen.

Begriffe wie 

  • digitale Schulung 
  • Online Seminar 
  • Online Schulung 
  • Web Seminar
  • Webinar

sind unbedenklich.

Wie lange bleibt die Wortmarke WEBINAR® geschützt?

Vorbehaltlich einer Verlängerung gilt der Schutz dieser Wortmarke vorerst bis zum 31. März 2023. Sie kann aber auch durch eine Klage angefochten werden. Wenn diese Klage Erfolg hat, erlischt ihr Schutz. Mittlerweile sind bereits mehrere Anträge auf Löschung der Marke gestellt worden.

Dadurch kann es passieren, dass diese Markenbezeichnung nicht dauerhaft Bestand haben wird. Außerdem ist es mit diesen Klagen leichter, sich gegen eine zukünftige Abmahnung wegen Benutzung dieser Wortmarke zu wehren.

Fazit

Gehen Sie – solange der Markenschutz für den Begriff WEBINAR® besteht – auf Nummer sicher und verwenden Sie für Ihre Internet-Fortbildungen die unbedenkliche Schreibweise Webinar oder alternative Begriffe wie Online Seminar und Web Seminar. So vermeiden Sie das Risiko einer Abmahnung und sparen sich ggf. empfindliche Strafen. 

Lesen Sie mehr zum Thema Webinare auf unserer ausführlichen Informationsseite! Hier finden Sie heraus, warum und wie Webinare erklärungsintensives Verkaufen einfacher machen. 

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Themen: Webinare