Heute beschäftigen wir uns mit einem wichtigen, aber oft vernachlässigten Thema auf Facebook: dem Recht. Was wirklich legal oder illegal ist, wissen die wenigsten. Wer sich aber vor teuren Abmahnungen schützen will, sollte sich auskennen. Daher haben wir einige Rechtsirrtümer für Sie aufgedeckt.
Das Aushängeschild einer Fanseite ist das Titelbild. Warum sollte man hier also nicht schon einen “Call-to-Action” einbauen oder Kaufanreize für die eigenen Produkte präsentieren? Facebook lehnt dieses Verhalten aber rigoros ab und verweist darauf, dass Werbung nur in bestimmten Bereichen der Plattform erlaubt ist. Bei diesen bestimmten Bereichen handelt es sich um Werbeanzeigen, die eigene Chronik oder um einzelneReiter. Deshalb sollte man bei Titelbildern unbedingt auf Aufforderungen sowie Preisangaben verzichten bzw. Informationen zum Kauf von Produkten nicht aufführen. Zudem darf das Titelbild keine konkreten Kontaktinformationen, wie die Anschrift oder die URL zur Website, enthalten. Klassische Werbung, wie wir sie von Printanzeigen kennen, ist also Tabu.