Einen empfindlicher Rückschlag haben die deutschen Datenschützer, allen voran Dr. Thilo Weichert aus Schleswig-Holstein, heute vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein erlitten. Dieses hat zwei Anträgen von Facebook USA sowie der europäischen Niederlassung aus Irland stattgegeben. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein hatte per Bescheid verlangt, dass Facebook von seiner Klarnamen Vorgabe abweicht und es den Nutzern ermöglicht, sich auch unter Pseudonym anzumelden.