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Für chayns® Kunden ist das Vorgehen von Google eine böse Überraschung, zumal es sich bei ihren Apps um echte Anwendungen von real existierenden Unternehmen, Vereinen oder Organisationen handelt. Trotz intensiver Bemühungen war Google nicht bereit, die chayns® Apps wieder in den Play Store einzustellen. Stattdessen wurden die Geschäftsbedingungen im Nachhinein entsprechend angepasst. Demnach benötigt künftig jeder, der seine App in Googles Play Store veröffentlichen möchte, einen sogenannten Developer Account. Dies gilt auch dann, wenn man nicht selbst Entwickler der App ist. Für die Einrichtung eines solchen Accounts erhebt Google eine Gebühr, um "Anbieter hochwertiger Apps zu fördern und Spam möglichst zu vermeiden."
Wie eingangs erwähnt, wurden die neuen Nutzungsregeln auch auf bestehende Apps angewendet - ungeachtet der Anzahl von Installationen. Alle Android Apps auf Basis von chayns® bleiben jedoch weiterhin uneingeschränkt verfügbar. Bestehende Apps wurden von Tobit.Software auf eigene Server umgeleitet, ebenso die Links zum Download und die jeweiligen QR-Codes, mit denen die Apps beworben werden können.
Ohne einen eigenen Entwickler-Account bei Google wird man künftig keine Apps mehr in den Play Store einstellen können. LANGEundPFLANZ ist auf diese Situation bestens vorbereitet. Als Agentur für Onlinemarketing und Spezialist für App-Entwicklung sind wir bei Google als Developer registriert und übernehmen für Sie die Veröffentlichung Ihrer chayns® App im Play Store. So können wir dafür sorgen, dass Ihre chayns® App auch weiterhin im "weltweit meistbesuchten Store für Android Apps" gefunden wird.
Haben Sie noch Fragen zum Thema chayns® für Android? Oder interessieren Sie sich für die pro-Variante der chayns® App? Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne.
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