Das Verwaltungsgericht hat nun festgestellt, dass laut Bundesdatenschutzgesetz sowie der Europäischen Datenschutzrichtlinie ausschließlich das irische Datenschutzgesetz Anwendung finde. Das Gericht teilt weiter mit:
"Die Facebook Ltd. Ireland erfülle mit dem dort vorhandenen Personal und den dortigen Einrichtungen alle Voraussetzungen einer Niederlassung in diesem Sinne mit der Folge, dass ausschließlich irisches Datenschutzrecht Anwendung finde. Die Facebook Germany GmbH hingegen sei ausschließlich im Bereich der Anzeigenaquise und des Marketing tätig."
Spannend bleibt nun die Frage, inwieweit dies Datenschützer wie die Herren Weichelt oder Wagner aus Rheinland-Pfalz zusätzlich in ihrem Kreuzzug gegen Facebook motiviert? Was denken Sie? Ist das Urteil gerechtfertigt oder schadet es dem deutschen Bürger? (via: social-secrets.com und stadt-bremerhaven.de)