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BFSG: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für barrierefreie Websites

BFSG: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für barrierefreie Websites
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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein zentraler Baustein zur Förderung der Inklusion und Teilhabe in der digitalen und analogen Welt. Mit dem Inkrafttreten am 28. Juni 2025 setzt das BFSG neue Maßstäbe für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in Deutschland. Ziel ist es, Menschen mit Einschränkungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten, Verkehrsmitteln, Bankdienstleistungen und weiteren Bereichen zu ermöglichen. Erfahren Sie hier die wichtigsten Fakten und Fristen im Überblick.

Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den europäischen European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit. Betroffen sind u. a.:

  • Digitale Produkte wie Computer, Tablets und Smartphones
  • Selbstbedienungsterminals (z. B. Geldautomaten)
  • Bankdienstleistungen
  • E-Commerce-Plattformen und E-Books
  • Websites und mobile Anwendungen von Verkehrsunternehmen

Das Gesetz betrifft überwiegend Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden und über 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Es unterscheidet auch zwischen B2B und B2C. 

B2C vs. B2B: Für wen gilt das BFSG?

Das BFSG unterscheidet klar zwischen B2C (Business-to-Consumer)- und B2B (Business-to-Business)-Angeboten:

  • B2C-Dienstleistungen: Pflicht zur Barrierefreiheit. Dies betrifft Websites, Onlineshops, Bankdienstleistungen und digitale Angebote für Endverbraucher.
  • B2B-Dienstleistungen: Vom BFSG ausgenommen. Dennoch ist eine barrierefreie Website auch im B2B-Bereich sinnvoll, um Image, Usability und Reichweite zu verbessern.

 

BFSG: Wichtige Fristen im Überblick

Das BFSG wurde am 15.06.2022 verabschiedet. Es definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. erbracht werden. Darunter fallen unter anderem der gesamte Online-Handel, Software, Hardware, aber auch Bankdienstleistungen oder Personenverkehr.

  • Inkrafttreten: 28. Juni 2025
  • Übergangsfrist: Bis 28. Juni 2030 für bestehende Produkte & Dienstleistungen
  • Kontrollen: Ab 2025 durch Aufsichtsbehörden mit möglichen Sanktionen

 

Barrierefreie Websites und das BFSG: Pflicht für B2C-Anbieter

Eine der zentralen Anforderungen des BFSG ist die barrierefreie Gestaltung digitaler Angebote, insbesondere von Websites und mobilen Anwendungen. B2C-Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Online-Präsenz Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen uneingeschränkt zugänglich ist. Dies betrifft beispielsweise:

  • Farbkontraste und Schriftgrößen
  • Tastaturbedienbarkeit
  • Alternativtexte für Bilder
  • Klare Strukturierung und Navigation
  • Verständliche Navigation

Detaillierte Hinweise zur Umsetzung finden Sie hier: 👉 Digitale Barrierefreiheit: Die 7 Kriterien für barrierefreie Websites – erfahren Sie praxisnah, wie Sie Ihre Website nutzerfreundlich gestalten können.

Vorteile barrierefreier Websites – auch über das Gesetz hinaus

Unternehmen und Organisationen, die unter das BFSG fallen, sind also verpflichtet, ihre Websites barrierefrei bereitzustellen. Damit sollen Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen (z. B. Sehbehinderung, motorische oder kognitive Beeinträchtigung) uneingeschränkten Zugang zu Informationen und Services erhalten.

Eine barrierefreie Website wird somit zu einem entscheidenden Faktor für die Einhaltung des Gesetzes.

Neben der gesetzlichen Pflicht bietet die barrierefreie Gestaltung auch wirtschaftliche Vorteile: eine größere Reichweite, bessere Usability und positive Wirkung auf das Image.

Auch ohne gesetzliche Verpflichtung bietet eine barrierefreie Website zahlreiche Vorteile:

  • Erschließung neuer Zielgruppen
  • Verbesserung der Usability für alle Nutzerinnen und Nutzer
  • Besseres Google-Ranking (SEO)
  • Positives Unternehmensimage

Ob größere oder kleinere Unternehmen und B2B-Anbieter – sie profitieren langfristig von barrierefreien Angeboten. 

Tiefergehenden Inhalt finden Sie hier: 👉 Was sind barrierefreie Websites? Und weshalb brauchen Unternehmen sie? – erfahren Sie genauer, was es mit barrierefreien Websites auf sich hat.

Wer profitiert vom BFSG?

Nicht nur Menschen mit Behinderungen profitieren von den Regelungen des BFSG.  

Menschen mit Einschränkungen, die situationsbedingt sind: wie z.B. bei hellem Sonnenlicht oder in einer Umgebung, in der sie keinen Ton hören können, gewinnen. 

Aber auch ältere Menschen, temporär eingeschränkte Nutzerinnen und Nutzer (z. B. durch Unfälle) oder Menschen mit geringer Technikaffinität haben Vorteile. Unternehmen wiederum erschließen durch barrierefreie Angebote neue Zielgruppen und stärken ihre Position im Markt. 

Wir empfehlen: Setzen Sie mit einer barrierefreien Website die Anforderungen des BFSG um und machen Sie Ihr digitales Angebot für alle Nutzer in jeder Situation zugänglich. So reduzieren Sie Absprungraten, stärken Ihr Unternehmensimage und sichern sich klare Wettbewerbsvorteile. Besonders hilfreich dabei ist das Growth Driven Design: Diese agile Methode ersetzt den klassischen, langwierigen Website-Relaunch durch kontinuierliche Optimierung in monatlichen Sprints – ein klarer Vorteil, wenn es darum geht, Ihre Website jetzt gezielt und schrittweise an die Vorgaben zur Barrierefreiheit anzupassen.

Erfahren Sie mehr über die Growth Driven Design Methode:  👉 Website Redesign: Wie funktioniert Growth Driven Design? – informieren Sie sich, wie Sie Ihre Website Schritt für Schritt optimieren. 

Oder lesen Sie hier weiter: 👉 Website erstellen lassen – Erfolgreiches Webdesign für B2B Unternehmen – erfahren Sie, worauf es ankommt, wenn Sie eine Website erstellen lassen und was für eine benutzerfreundliche, responsive und profitable Online-Präsenz wichtig ist. 

Fazit: BFSG als Chance verstehen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist mehr als eine gesetzliche Verpflichtung – es ist ein Meilenstein für mehr Teilhabe und eine inklusive Gesellschaft. Besonders im digitalen Bereich wird es immer wichtiger, Websites und Services zugänglich zu gestalten. Unternehmen, die frühzeitig auf eine barrierefreie Website setzen, sichern sich nicht nur rechtlich ab, sondern zeigen Verantwortung und Zukunftsfähigkeit. 

  • B2C-Unternehmen sollten die gesetzlichen Vorgaben frühzeitig umsetzen, um rechtliche Risiken zu vermeiden und ihren Kunden barrierefreie Zugänge zu bieten.
  • B2B-Anbieter können freiwillig Barrierefreiheit etablieren und damit Innovation und Kundenzufriedenheit fördern.

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Diese rechtlichen Informationen sind nicht mit einer Rechtsberatung zu verwechseln, bei der ein Rechtsanwalt das geltende Recht auf Ihre speziellen Umstände anwendet.
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Themen: Webdesign Website